Paraguay - Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist für Reisen nach Paraguay allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) muss mindestens während des Aufenthalts in Paraguay gültig sein. Sollte Visumpflicht bestehen, muss der Reisepass bei der Einreise nach Paraguay noch mindestens 6 Monate gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

Sollten Sie auf dem Landweg die Grenzübergänge Puerto Falcon (Argentinien westlich von Asunción) im Westen Paraguays, Encarnación / Posadas (Argentinien) im Süden, Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten des Landes nutzen, achten Sie darauf, dass Sie einen Einreisestempel in Ihren Reisepass bekommen. Ohne Einreisestempel kann bei bei Kontrollen im Land sowie bei der Ausreise aus Paraguay eine Strafe von 160.000 PG (etwa 31 Euro) erhoben werden.

Visum:
Für touristische Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in Paraguay benötigen Staatsbürger von EU-Ländern (Ausnahme Bulgarien) der Schweiz und der Türkei kein Visum.

Bei der Einreise nach Paraguay benötigen Sie neben dem Reisepass eine "Internationale Einreisekarte" (wird vor der Landung von den Fluggesellschaften ausgegeben) und ein Formular für die eidesstattlichen Erklärung, in der Sie versichern, dass Sie keine Pflanzen, tierischen Lebensmittel und Devisen im Gegenwert von mehr als 10.000 US-Dollar einführen.

Für geschäftliche Reisen in Paraguay benötigen Staatsbürger von Deutschland, Österreich und der Schweiz ein Geschäftsvisum.

Transit:
visumpflichtige Besucher, die über die nötigen Weiterreisedokumente verfügen, innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Aufenthaltsverlängerung:
Eine Verlängerung des Aufenthalts kann während der ersten 90 Tage in Paraguay bei der Dirección General de Migraciones beantragt werden (Eligio Ayala esq. Caballero, Telefon: 446 066 und 492 908).

Aufenthaltsgenehmigung:
Anträge zur Aufenthaltsgenehmigung müssen an die Einwanderungsbehörde des Innenministeriums von Paraguay gerichtet werden.

Einreise mit Kindern:
Jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument. Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Wenn ein Kind, das nicht dauerhaft in Paraguay lebt allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reist, wird bei der Ausreise aus Paraguay eine Geburtsurkunde des Kindes und die Zustimmung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit beglaubigter Unterschrift verlangt.
Deutsche Geburtsurkunden müssen vor der Reise von der paraguayischen Botschaft beglaubigt und von einem anerkannten Übersetzer spanisch übersetzt werden. Die Zustimmung muss ebenfalls von der paraguayischen Botschaft in Berlin legalisiert und von einem paraguayischen Richter/Friedensrichter in Form eines "permiso de menores" anerkannt worden sein.

Deutschland: akzeptiert wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild oder ein eigener Reisepass. Kinderausweise werden in Deutschland nicht mehr ausgestellt, bereits vorhandene Kinderausweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Schweiz: für Kinder ist ein eigener Reisepass notwendig.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:

genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Paraguay erhalten sie im Kapitel Paraguay - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Alle Haustiere, die nach Paraguay eingeführt werden sollen, benötigen von der verantwortlichen Botschaft Paraguays ein beglaubigtes Gesundheitszeugnis.
Autor: Remo Nemitz

 

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