Mexiko Einreisebestimmungen



Reisepass:
ist für Reisen nach Mexiko allgemein erforderlich. Der Reisepass (oder auch der vorläufige Reisepass) sollte bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein, er muss jedoch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Für die Einreise mit dem Flugzeug ist ein Rück- oder Weiterreiseticket erforderlich.

Visum:
Für touristische Reisen in Mexiko bis maximal 6 Monate benötigen Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz kein Visum. Hier ersetzt die Touristenkarte ein Visum.

Für geschäftliche Reisen mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von 6 Monaten in Mexiko benötigen Techniker und Monteure u.a aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kein Visum.

Wird jedoch Werkzeug nach Mexiko eingeführt oder werden Verträge in Mexiko abgeschlossen, ist ein Visum notwendig. Bei der Ein- und Ausreise wird zwingend ein detaillierter schriftlicher Nachweis der betreffenden Werkzeuge (u.a. mit Angabe von Modell, Marke und Seriennummer) gefordert.

Ebenso ist ein Visum notwendig, wenn in Mexiko eine Arbeit aufgenommen werden soll.

Touristenkarte (FMT):
Die Touristenkarte wird für Touristen und geschäftlich Reisende ausgestellt. Grundsätzlich kann diese Touristenkarte für 90 Tage Aufenthalt in Mexiko ausgestellt werden, oft werden jedoch nur 30 Tage eingetragen. Achten Sie daher bei der Einreise auf die Gültigkeitsdauer, um bei der Ausreise keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer auf bis zu 6 Monate können Sie bei der Instituto Nacional de Migraciòn beantragen

Die kostenlose Touristenkarte kann man von Konsulaten Mexikos, an Grenzübergängen und während des Fluges von der Fluggesellschaft erhalten. Sie ist für eine Einreise gültig und muss bei der Einreise nach Mexiko abgestempelt werden.

Die mexikanischen Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise zu verlangen, dass der Aufenthalt in Mexiko ausschliesslich touristisch ist bzw. im Rahmen einer Geschäftsreise (ohne Werkzeugeinfuhr oder Vertragsabschluss) liegt. Ausserdem müssen evtl. ausreichende Geldmittel nachgewiesen werden.

Die Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko von den Behörden entwertet werden.

Es kann vorkommen, dass bei der Einreise über dem Landweg aus der USA, dass Touristenkarten nicht von den mexiaknischen Behörden abgestempelt werden. Sollte dies passieren, können Sie den Stempel (z.B. gegen Vorlage eines Bustickets) bei dem Instituto Nacional de Migración bekommen.

Erwerbstätigkeit:
Es ist für Touristen nicht erlaubt, in Mexiko weiteren Tätigkeiten nachzugehen. Auch ist es für Touristen in Mexiko nicht möglich, nachträglich den Aufenthaltszweck des Visums ändern zu lassen (z.B. für eine Erwerbstätigkeit). Dies muss ausserhalb Mexikos beantragt werden.
Humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen benötigen eine besondere Aufenthaltserlaubnis. Diese muss vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen bei dem Innenministerium Mexikos (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden.
 
Sollte ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Mexiko geplant sein, nehmen Sie am besten vor der Reise Kontakt zur mexikanischen Botschaft oder zu einem mexikanischen Generalkonsulat auf (siehe Mexiko - wichtige Adressen).

Transit
Reisende, die normalerweise visumpflichtig wären, benötigen kein Transitvisum, wenn den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 h mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und gültige Weiter- oder Rückreisedokumente vorweisen können.
 
Unterlagen:
Geschäftsvisum: einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass - ein Antragsformular - zwei Passfotos - ein Originalschreiben der deutschen Firma mit genauen Angaben zu Zweck sowie Dauer der Reise mit Kostenübernahmebestätigung und genauer Anschrift der zu besuchenden mexikanischen Firma (in spanisch) - ein Original-Einladungsschreiben des mexikanischen Geschäftspartners, das Zweck sowie Dauer der Reise angibt und versichert, dass der Reisende weiterhin in seinem Wohnsitzland angestellt bleibt und aus diesem Land weiter bezahlt wird (in spanisch) - genaue Auflistung (in englisch oder spanisch) der nach Mexiko mitzuführenden Gegenstände (Werkzeuge o.ä., diese Gegenstände müssen wieder ausgeführt werden).
 
Antragstellung:
Konsulate oder Konsularabteilungen der mexikanischen Botschaften (siehe Mexiko - wichtige Adressen). Mexiko achtet hierbei jedoch sehr stark auf eine Konsularbezirksbindung: der Visaantrag muss bei dem Konsulat gestellt werden, das für den Sitz der entsendenden Firma zuständig ist.

Einreise mit Kindern:
Für mitreisende Kinder sind dieselben Visumbestimmungen wie für ihre Eltern gültig. Kinder und Jugendliche benötigen daher eine eigene Touristenkarte. Ausserdem müssen sie in der Touristenkarte der mitreisenden Eltern erwähnt werden.
Minderjährige, die in Mixiko ohne Elternteil reisen, benötigen bei der Ausreise aus Mexiko eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Diese Einverständniserklärung kann von einer mexikanischen Auslandsvertretung oder einem Notar ausgestellt werden. Sollte der Notar deutsch sein, muss der Erklärung eine offizielle Übersetzung und eine Apostille beiliegen.

Deutschland: eigener Reisepass für Kinder, der deutsche Kinderausweis wird nicht akzeptiert.

Österreich: für Kinder ist ein eigener Reisepass nötig.

Schweiz: für Kinder ist ein eigener Reisepass nötig.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländische Besucher müssen für ihre Reise in Mexiko über ausreichend Geldmittel verfügen.
 
Impfungen:

genaue Informationen zu empfohlenen und geforderten Impfungen für Reisen in Mexiko erhalten sie im Kapitel Mexiko - Gesundheit und Krankheiten.

Einreise mit Haustieren:
Bei der Einfuhr von allen Tieren muss ein höchstens 5 Tage altes Gesundheitszeugnis vorliegen. Hunde und Katzen benötigen ausserdem ein Tollwutimpfzertifikat, für die Einfuhr von Vögeln ist eine Einfuhrgenehmigung des mexikanischen Landwirtschaftsministerium nötig.
Autor: Remo Nemitz

 

Transamerika - genaue Informationen für alle Länder in Amerika